Allgemeine Geschäftsbedingungen für Workshops und Unterricht
§ 1 Leistungsbeschreibung
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Seminarbeschreibung oder in den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung von Kerstin Wies (TippTappDogs DogSports Projekt). Die in der Teilnahmebestätigung enthaltenen Angaben sind bindend. Kerstin Wies, fortan Organisator genannt, behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine wesentliche Änderung der Seminarausschreibung zu erklären, über die der Teilnehmer vor Antritt der Veranstaltung informiert wird. In diesem Fall hat der Teilnehmer das Recht, innerhalb von 10 Tagen von der Veranstaltung zurückzutreten und erhält unverzüglich die evtl. eingezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Meldet er sich nicht innerhalb dieser Frist ab, gilt die neue Leistungsbeschreibung stillschweigend als angenommen.
Der Organisator behält sich auch notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen vor. Der Organisator ist jedoch bemüht dem Vertragsziel möglichst nahe zu kommen.
Der Organisator übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungszieles. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren.
§ 2 Abschluss des Vertrages (Anmeldung Workshops & Unterricht)
Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Organisator den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich (per Post/ per Email) durch den Anmelder für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Der Anmelder steht wie für seine eigene Verpflichtung dafür ein. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Organisator zustande und bedarf keiner bestimmten Form.
§ 3 Bezahlung & Preise
Workshops: Die Teilnahmegebühr für Workshops ist spätestens 14 Tage vor dem Seminarbeginn fällig oder nach schriftlicher Vereinbarung zahlbar in Bar bei Beginn des Workshops. Wir behalten uns vor, die Plätze in der Reihenfolge des Zahlungseingangs zu vergeben. Die Teilnahmegebühr eines Workshops oder Kurses ergibt sich aus der Ausschreibung oder dem individuellen Angebot.
§ 4 Rücktritt durch den Teilnehmer
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Leistung zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges beim Organisator. Im Falle des Rücktrittes kann der Organisator Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
§ 4.1 Stornierungskosten für Seminare
Die Stornierungskosten für Seminare betragen:
- bis 2 Wochen vor Beginn: 30% der Teilnahmegebühr.
- Bei Rücktritt bis 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung.
§ 4.2 Stornierungskosten für Einzelunterricht
Sagt der Kunde eine Einzelunterrichtsstunde nicht mindestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn persönlich (Telefon, Email) ab, so hat der Kunde den vollen Stundensatz zu zahlen, gleich aus welchen Gründen er an der Wahrnehmung der Unterrichtsstunde verhindert ist.
§ 5 Rücktritt durch den Organisator
Der Organisator kann vom Vertrag zurücktreten:
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet werden. Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
Bei Ausfall des Kursleiters werden die ausgefallenen Stunden nachgeholt.
§ 6 Haftung des Organisators
Der Organisator haftet nur für Schäden, die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Der Organisator haftet nicht für Schäden, die von Dritten und deren Hunde herbeigeführt werden. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung des Trainers handelt und sich auf dem Schulungsgelände des Organisators befindet.
Soweit der Kunde durch den Trainer aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Kunde allein die Verantwortung hierfür.
§ 7 Mitwirkungspflichten
Der Teilnehmer ist verpflichtet bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber dem Organisator zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen.
§ 8 Pflichten des Kunden
1. Der Kunde versichert, dass sein Hund geimpft, behördlich angemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist.
2. Auf Verlangen hat der Kunde Impfpass, Anmeldebescheinigung und Police der Haftpflichtversicherung vorzuzeigen.
3. Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund keine ansteckenden Erkrankungen hat.
4. Chronische Erkrankungen sind dem Trainer bei Ausbildungsbeginn mitzuteilen.
Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, den Trainer über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren.
5. Ebenfalls ist der Trainer vor Beginn der Unterrichtsstunde über die Läufigkeit einer Hündin zu unterrichten.
6. Der Trainer ist berechtigt, den Hund bei ansteckenden Krankheiten vom Unterricht auszuschließen.
7. Der Trainer ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen.
8. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, daß die von ihm angegebene E-Mail Adresse in die Newsletter Mailingliste aufgenommen wird. Er kann diese später jederzeit selber wieder entfernen.
§ 9 Regeln für den Aufenthalt auf dem Hundeplatz
Der Teilnehmer versichert die Regeln für den Aufenthalt auf dem Trainingsgelände gelesen zu haben und diese zu beachten.
§ 10 Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 11 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
§ 12 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Kaarst.